Die gesetzliche Regelung erlaubt es, eine Wohnung bei Auszug “besenrein” zu übergeben. Doch in vielen Mietverträgen sind andere Regelungen zur Sauberkeit bei Rückgabe der Wohnung oder des Hauses vereinbart worden, die dann auch einzuhalten sind.
Viele Mieter sind auch bemüht, die Wohnung in einem sehr guten Zustand zurückzugeben, um schnell Ihre Kaution zurückzuerhalten.
Bevor Sie sich endgültig von Ihrer alten Wohnung verabschieden dürfen, gilt es noch zwei Hürden zu überwinden: Die Wohnungsreinigung und das Übergabeprotokoll. Der Zustand der Wohnung muss ‚besenrein’ sein, um den Anspruch des Gesetzgebers zu erfüllen und eine Rechnung des Vermieters für die Wohnungsreinigung zu vermeiden.